Gewährleistung & Rückgaberecht

 
Neue Getriebeteile
Wir bieten ausschließlich Getriebeneuteile der bestmöglichen Qualität. Unsere Lieferanten arbeiten ständig an Optimierungen und Neuentwicklungen. Alle Teile werden einzeln von uns geprüft und regelmäßig bei Getriebe-Revidierungen verwendet.
 
Neben der gesetzlichen Gewährleistung, erhalten unsere Kunden 1 (ein) Jahr Garantie auf die Funktionalität der einzelnen Teile, gerechnet von Datum der Rechnung.
 
Beschädigungen, nicht fachgerechter Einbau und fahrlässige Verwendung führen zum Garantieausschluss.
 
Getriebeteile, welche einen fachmännischen Einbau benötigen wie z.B. Doppelkegelrollenlager, müssen nachweißlich fachgerecht eingebaut werden, sonst kommt es zu einem Gewährleistungsausschluss.
 
Jegliche Änderungen oder Optimierungen der neuen Getriebeteile, von seitens Kunden, sind nicht erlaubt und führen zu einem Gewährleistungsausschluss.
 
Im Falle einer Reklamation, bitten wir um eine schriftliche (Mail oder per Post) Meldung mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel.
 
Jeglicher Ersatz von Schäden wie Ausfall, Leihwagen, Transportkosten, Ein- und Ausbaukosten, Schadensfeststellung- und Behebung betriebsfremder Werkstätten, entgangene Termine oder Urlaube, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
 
Ausgelieferte oder verschickte Getriebeneuteile werden nur nach Rücksprache zurückgenommen. Getriebeneuteile welche Lagernd sind, können zurückgenommen werden, abzüglich entstandener Kosten der Prüfung und Wiedereinlagerung. Getriebeneuteile, welche auf Bestellung speziell für einen Kunden bestellt wurden, werden nicht zurückgenommen.
 
 
Gebrauchte Getriebe und Getriebeteile
Wir versuchen die gebauchten Getriebe und Getriebeteile so gut wie möglich zu begutachten, zu beschreiben und zu fotografieren, so dass der Kunde sich ein realistisches Bild vom Zustand der Getriebe und Getriebeteile machen kann. Trotz allem, handelt es sich dabei um 20 Jahre oder ältere Getriebe und Getriebeteile und wir können nicht für Mängel haften.
 
Für gebrauchte Getriebe und Getriebeteile entfallen alle Gewährleistungen außer das Rückgaberecht innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Rechnung.
 
Jegliche Änderungen oder Optimierungen der gebrauchten Getriebe und Getriebeteile, von seitens Kunden, sind nicht erlaubt und führen zu eine Rückgaberechtausschluss.
 
Im Falle einer Reklamation, bitten wir um eine schriftliche Meldung (Mail oder per Post) mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel.
 
Jeglicher Ersatz von Schäden wie Ausfall, Leihwagen, Transportkosten, Ein- und Ausbaukosten, Schadensfeststellung- und Behebung betriebsfremder Werkstätten, entgangene Termine oder Urlaube, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Revidierte Getriebe
Revidierte Getriebe von uns erhalten eine Gewährleistung auf die Funktionalität von 1 (ein) Jahr, gerechnet vom Datum der Rechnung.
Die revidierten Getriebe unterliegen einer umfangreichen Prüfung auf Richtigkeit. Jeder einzelne Bestandteil wird gereinigt, auf Mängel geprüft und bei Bedarf erneuert.
 
Verschleißteile wie Lager, Synchronringe, Wellendichtringe und Dichtungen werden immer erneuert.
 
Synchroneinheiten (Synchronkörper und Schiebemuffen) werden geprüft und bei Bedarf mit gebrauchten und geprüften Synchroneinheiten getauscht. Auf Kundenwunsch können auch neue Synchroneinheiten verbaut werden.
 
Die Gehäuseteile werden nach der Reinigung auf Verschleiß und Risse kontrolliert und bei Bedarf mit gebrauchten und geprüften Gehäuseteilen getauscht. Auf Kundenwunsch können auch neue Gehäuseteile verbaut werden.
 
Viscokuplungen werden immer mit neuen Lamellen revidiert und fachgerecht eingestellt.
 
40% Limitedslip Sperrdifferentiale werden immer mit neuen Lamellen revidiert und fachgerecht eingestellt.
 
Jedes einzelne revidierte Getriebe wird fachgerecht zusammengebaut, nach VW-Reparaturleitfaden eingemessen und neu abgedichtet. Zusätzlich werden die Getriebe in einen Test-Bus eingebaut und ca. 200km eingefahren und auf die Funktionalität geprüft.
 
Es besteht ein Gewährleistungsausschluss auf die Gehäuselackierung, da eine Beschädigung oder Korrosionsbefall der Oberfläche nicht auszuschließen ist.
 
Jegliche nachträglichen Änderungen oder Optimierungen der Getriebe, von seitens Kunden, sind nicht erlaubt und führen zu einem Gewährleistungsausschluss. Es ist nicht gestatten, von seitens Kunden, das Getriebe zu öffnen oder zu verändern.
 
Um die Gewährleistung genießen zu können, müssen die Getriebe nachweislich fachgerecht eingebaut und mit dem richtigen Getriebe-Öl in der richtigen Menge aufgefüllt werden. Werden die Getriebe mit zu wenig Getriebe-Öl in Betrieb genommen, kommt es zu einem Gewährleistungsausschluss.
 
Je nach Getriebe-Typ können die Getriebe mit verschiedenen VW T3 Motoren kombiniert werden, welche nicht stärker als 180Nm sind. Die Kombinierung mit einem stärkeren Motor führt zu einem Gewährleistungsausschluss.
 
Um die richtige funktionsweise der revidierten Getriebe zu gewährleisten ist es notwendig das gebundene Komponenten richtig funktionieren. Unter gebundenen Komponenten verstehen wir Schaltgestänge, Schaltkulisse, Schaltknopf, Kupplung, Ausrückwelle, Stellelemente für Zuschaltbare Differentialsperren, Pilotlager, Getriebehalterungen, usw.
 
Im Falle einer Reklamation, bitten wir um eine schriftliche Meldung (Mail oder per Post) mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel.
 
Jeglicher Ersatz von Schäden wie Ausfall, Leihwagen, Transportkosten, Ein- und Ausbaukosten, Schadensfeststellung- und Behebung betriebsfremder Werkstätten, entgangene Termine oder Urlaube, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.                                                                      
Version: 17.05.2024